Amtliche Bekanntmachungen
Bauleitplanung der Gemeinde Guxhagen Änderung des Flächennutzungsplanes Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, Ortsteil Wollrode
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bauleitplanung der Gemeinde Guxhagen Änderung des Flächennutzungsplanes Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, Ortsteil Wollrode Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Öffentliche
Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Guxhagen Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet Wannenstücke“, Ortsteil Guxhagen
Aufstellungsbeschluss Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat am 02.07.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet Wannenstücke“ sowie den Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Nach §
9. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Guxhagen
Amtliche Bekanntmachung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in Ihrer Sitzung am 04.06.2024 den Nachtrag zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Guxhagen beschlossen. Der 9. Nachtrag wird hiermit amtlich bekannt gegeben. Guxhagen,
9. Nachtrag zur Entwässerungssatzung
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art.
Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Guxhagen
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 23.04.2024 die Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Guxhagen beschlossen. Diese Satzung wird
Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Guxhagen
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 23.04.2024 die Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Guxhagen der Gemeinde Guxhagen beschlossen. Diese
Gebührenordnung zur Haus- und Badeordnung für das Freibad „Unter den Eichen“ der Gemeinde Guxhagen
Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben
Haus- und Badeordnung für das Freibad „Unter den Eichen“ der Gemeinde Guxhagen
Haus- und Badeordnung für das Freibad „Unter den Eichen“ der Gemeinde Guxhagen Auf Grund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung