Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf Grundlage des Kommunalen Entwicklungskonzeptes in der Gemeinde Guxhagen

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Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2007 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.7.2023 I Nr. 221 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen in ihrer Sitzung am 12.03.2024 nachfolgende Satzung beschlossen:

  • Anlass und Ziel

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat in ihrer Sitzung am 28.03.2023 das Kommunale Entwicklungskonzept für die Gemeinde Guxhagen beschlossen. Das Konzept bildet die Grundlage und Leitlinie für die zukünftige bauleitplanerische Entwicklung in der Gemeinde Guxhagen. Mit Anerkennungsbescheid vom 15. September 2023 ist die Gemeinde Guxhagen zudem als Förderschwerpunkt im hessischen Dorfentwicklungsprogramm von 2023 bis 2029 anerkannt worden.

In dem Konzept werden zu den Aspekten Wohnen und Gewerbe für den Zeithorizont bis 2029 geeignete Maßnahmen für die jeweiligen Ortschaften in der Gemeinde Guxhagen benannt. Weiterhin zeigt das Konzept konkret für den Bereich „Dorfanger und Umgebung“ in der Kerngemeinde Guxhagen mögliche Entwicklungsmaßnahmen bis 2029 und darüber hinaus auf, um die städtebaulichen Maßnahmen aus dem Kommunalen Entwicklungskonzept hinreichend umsetzen zu können.

Für die so bezeichneten Bereiche zieht die Gemeinde Guxhagen somit im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB städtebauliche Maßnahmen in Betracht. Um im Sinne des Konzeptes zu gegebener Zeit die Verwirklichung der auf den benannten Flächen in Betracht gezogenen städtebaulichen Maßnahmen zu unterstützen, wird zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den unter § 2 genannten Geltungsbereich eine Satzung gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen. Hiermit steht der Gemeinde Guxhagen an den in § 2 genannten Grundstücken ein besonderes Vorkaufsrecht zu.

  • 2 Geltungsbereich

 Das besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit dieser Satzung steht der Gemeinde Guxhagen an dem in dem beigefügten Lageplan gelb markierten Grundstücken der Gemarkung Guxhagen zu. Der Lageplan ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung.

  • 3 Inkrafttreten

 Die Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Guxhagen, den 14.03.2023
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Guxhagen
gez. Susanne Schneider
Bürgermeisterin