Ab dem Jahr 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte.
Die Gemeinde Guxhagen ist im Rahmen der Grundsteuerreform den Empfehlungen der Hessischen Finanzverwaltung nachgekommen und hat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B stark reduziert, um der Aufkommensneutralität nachzukommen. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleich bleibt. Diese kann niedriger oder höher ausfallen. Die Einnahmen der Gemeinde aus der Grundsteuer, sollen sich jedoch im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht stark verändern, sondern stabil bleiben.
Aufgrund der sich aus der Grundsteuerreform ergebenden Änderungen sowie der Umstellung der Finanzsoftware in der Gemeindeverwaltung Guxhagen, wird sich die Übersendung der Bescheide für Grundsteuer sowie die Abgaben (Wasser, Abwasser und Müll) in diesem Jahr etwas verzögern.
Es ist damit zu rechnen, dass der Abgabenbescheid gegen Ende Februar/Anfang März übersandt und der Einzug der Gebühren voraussichtlich am 15. März 2025 erfolgen wird.
Die Festsetzung der Grundsteuern erfolgt sodann in einem gesonderten Bescheid. Voraussichtlich wird der erste Einzug der Grundsteuergebühren auf den 15. Mai 2025 fallen, sodass diese in diesem Jahr ausnahmsweise auf 3 Raten zu zahlen sind.
Wir möchten ausdrücklich darum bitten
- keine Zahlungen anhand der alten Abgabenbescheide zu leisten
und
- Daueraufträge, die Sie bei Ihrer Bank erteilt haben, zurückzustellen
bis Sie den neuen Abgabenbescheid erhalten haben, da sich das Kassenzeichen mit der neuen Finanzsoftware ändert und ansonsten eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlungen nicht sichergestellt werden kann.
Sofern Sie der Gemeindeverwaltung Guxhagen eine Ermächtigung zur Abbuchung der Abgaben und Steuern (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt haben, bleibt dieses weiterhin gültig.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.