Bekanntmachung der Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 20.03.2025 (Az.: RPKS – 21-61a 1408/1-2025/1) die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen am 08.10.2024 beschlossene 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
„Die von der Gemeinde Guxhagen am 08.10.2024 beschlossene Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Plan kann somit in der vorliegenden Fassung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden“.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 (5) BauGB wirksam.
Unbeachtlich sind gemäß §§ 214 und 215 BauGB eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gegenüber dem Magistrat der Stadt Felsberg geltend gemacht worden sind.
Jeder kann die Flächennutzungsplanänderung und die dazugehörige Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a BauGB in der Gemeindeverwaltung 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100) nach telefonischer Terminvereinbarung unter 05665 9499-0 einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Zusätzlich stehen die Unterlagen im Internet unter der Adresse
https://guxhagen.de Startseite Rathaus & Bürgerservice / Amtliche Bekanntmachungen bereit.
Guxhagen, den 17.04.2025
Der Gemeindevorstand
Gemeinde Guxhagen
gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)