Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat am 12.03.2024 den Bebauungsplan Nr. 18 B „Gänsegarten III“ als Satzung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Ausweisung einer Entwicklungsfläche im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet soll dem Bedarf an Wohn- und Gewerbebauflächen entgegengewirkt werden. Ziel ist die Ausweisung neuer Wohn- und Mischgebietsflächen sowie einer eingeschränkten Gewerbefläche im nordöstlichen Planbereich. Die Gewerbeflächen stehen insbesondere Handwerksbetrieben zur Verfügung. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und entsprechend den Zielen der Gemeinde Guxhagen ist eine Ansiedlung von großflächigen Logistikbetrieben nicht vorgesehen. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer allgemeinen Wohngebietsfläche gemäß § 4 BauNVO, einer Mischgebietsfläche gemäß § 6 BauNVO sowie einer eingeschränkten Gewerbefläche gem. § 8 BauNVO zu schaffen.

Abgrenzung des Verfahrensgebietes

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Guxhagen umfasst die in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 4 liegenden Flurstücke 170/1 tlw., 154/1, 155/1, 163 tlw., 99, 100, 101/1, 103/1, 106/1, 108/1, 110/1. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Kreisstraße 155 sowie durch die vorhandene Bebauung, im Osten und Süden durch Flächen der Landwirtschaft sowie im Westen durch die vorhandene Bebauung.

 

Bekanntmachung

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Guxhagen ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. S. 394) m.W.v. 01.01.2024, tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann in der Gemeinde Guxhagen (Gemeindeverwaltung), Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), 34302 Guxhagen, während der Dienstzeiten der Verwaltung (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag 13.30 – 15.30 Uhr und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr von Jedermann eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Darüber hinaus ist der Bebauungsplan auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt.

Hinweise

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Guxhagen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

 

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Guxhagen, den 25.04.2024

Der Gemeindevorstand

Gemeinde Guxhagen

gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat am 12.03.2024 den Bebauungsplan Nr. 18 B „Gänsegarten III“ als Satzung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Ausweisung einer Entwicklungsfläche im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet soll dem Bedarf an Wohn- und Gewerbebauflächen entgegengewirkt werden. Ziel ist die Ausweisung neuer Wohn- und Mischgebietsflächen sowie einer eingeschränkten Gewerbefläche im nordöstlichen Planbereich. Die Gewerbeflächen stehen insbesondere Handwerksbetrieben zur Verfügung. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse und entsprechend den Zielen der Gemeinde Guxhagen ist eine Ansiedlung von großflächigen Logistikbetrieben nicht vorgesehen. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer allgemeinen Wohngebietsfläche gemäß § 4 BauNVO, einer Mischgebietsfläche gemäß § 6 BauNVO sowie einer eingeschränkten Gewerbefläche gem. § 8 BauNVO zu schaffen.

Abgrenzung des Verfahrensgebietes

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Guxhagen umfasst die in der Gemarkung Guxhagen in der Flur 4 liegenden Flurstücke 170/1 tlw., 154/1, 155/1, 163 tlw., 99, 100, 101/1, 103/1, 106/1, 108/1, 110/1. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Kreisstraße 155 sowie durch die vorhandene Bebauung, im Osten und Süden durch Flächen der Landwirtschaft sowie im Westen durch die vorhandene Bebauung.

Bekanntmachung

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Guxhagen ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. S. 394) m.W.v. 01.01.2024, tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann in der Gemeinde Guxhagen (Gemeindeverwaltung), Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), 34302 Guxhagen, während der Dienstzeiten der Verwaltung (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag 13.30 – 15.30 Uhr und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr von Jedermann eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Darüber hinaus ist der Bebauungsplan auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt.

Hinweise

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Guxhagen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 

Guxhagen, den 25.04.2024

Der Gemeindevorstand

 

Gemeinde Guxhagen

gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)