Bauleitplanung der Gemeinde Guxhagen  Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Auf der Junkerseite“, Gemarkung Grebenau

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Amtliche Bekanntmachungen

  • Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Auf der Junkerseite“, Gemarkung Grebenau

Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat am 06.09.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Auf der Junkerseite“ sowie den Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss für die v. g. Planungen hiermit bekannt gemacht.

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Guxhagen werden die o. g. Planungen öffentlich ausgelegt.

Räumliche Geltungsbereiche

Die räumlichen Geltungsbereiche des Bebauungsplanes sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sind deckungsgleich. Das Verfahrensgebiet befindet sich in der Gemarkung Grebenau und umfasst das in der Flur 1 liegende Flurstück 76/2. Mit Ausnahme im Osten wird die Fläche allseitig durch Flächen der Landwirtschaft begrenzt. Im Osten grenzt die Fläche an die K 147.

 

 

 

 

 

 

 

Ziel und Zweck der Planung

Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs soll für eine vorhandene Gewächshausanlage mit Photovoltaik-Aufdachanlagen und eine geplante Erweiterung mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen planungsrechtlich vorbereitet werden. Weiterhin soll planungsrechtlich sichergestellt werden, dass im Falle eines Rückbaus von Gewächshausanlagen Flächen mit Photovoltaik-Freilandanlagen weiterhin zur Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur errichtet werden können.

Im westlichen Bereich des Flurstücks 76/2 wurde bereits vor ca. 15 Jahren ein Gewächshausbereich mit Photovoltaik-Aufdachanlagen errichtet. Aufgrund der Weiterentwicklung der Modultechnologie soll die bestehende Photovoltaik-Aufdachanlage repowered werden. Ziel ist die Modernisierung der bestehenden PV-Anlagen durch den Austausch veralteter Komponenten wie Solarmodule oder Wechselrichter. Darüber hinaus soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der östlichen Seite in einem 35 m breiten Teilstreifen ergänzt werden. In diesem Abschnitt ist eine Photovoltaik-Anlage auf Freilandtischen auf einer Leichtmetall-Unterkonstruktion vorgesehen.

Zur Realisierung der Planung besteht die Notwendigkeit zur Erstellung einer Bauleitplanung. Ziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Gewächshaus- und Photovoltaikfreiflächenanlage.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Vorentwurf gegeben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom

24.10.2025 bis einschl. 24.11.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt.

Als zusätzliches Informationsangebot liegen der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag 13.30 – 15.30 Uhr und Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr in der Gemeindeverwaltung 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Vorzimmer, 1. OG) zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen (Gemeindeverwaltung), 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 105), während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen info@gemeinde-guxhagen.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
  • dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

Zur Ansicht der Dateien zur Änderung B-Plan bitte hier klicken:

FNP 2025-09-09

aktuell FNP 09.09.2025

aktuell bpl 09.09.2025

2025-09-09

Guxhagen, den 23.10.2025

Der Gemeindevorstand

Gemeinde Guxhagen

gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)