Der Gemeindevertretung der Gemeinde Guxhagen hat am 25.03.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ellenberger Straße 11“ im Ortsteil Guxhagen mit Vorhaben- und Erschießungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB wurde bei diesem Bebauungsplan abgesehen.
Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 11, das Flurstück 3/17 und ist der Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der Begründung kann ab sofort von allen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Guxhagen, Bauamt, Zimmer 100, Zum Ehrenhain 2, 34302 Guxhagen während der Dienststunden Montag – Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr, Montag 13:30 Uhr – 15:30 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr – 17:30 Uhr eingesehen werden. Darüber hinaus können Besprechungstermine unter Tel. 05665/9499-22 vereinbart werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Guxhagen unter Rathaus > Amtliche Bekanntmachungen zu finden.
Hinweis auf § 215 BauGB:
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes gegenüber der Gemeinde Guxhagen geltend gemacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweis auf § 44 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 u. 2 BauGB über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile wird hingewiesen. Ferner wird auf das nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen dieser Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres,
in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, gestellt ist, hingewiesen.
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereichs
Guxhagen, 03.04.2025
gez. Schneider
Bürgermeisterin
240717 3ges VBPL SO Einzelhandel Ellenberger Straße Begründung Satzung
Abwägungstabelle B-Plan_250328
Veröffentlichungstext Satzungsbeschluss