Ziel und Zweck der Planung
Zur Realisierung von Baugebieten wurden in der Vergangenheit Flächen entwickelt, die im Flächennutzungsplan als solche nicht dargestellt sind. In diesem Zusammenhang hatte sich die Gemeinde erklärt, im Flächennutzungsplan ausgewiesene Flächen aufzugeben oder zurückzunehmen, wobei im Rahmen der Umverteilung die einzelnen Ortsteile bedarfsgerechte Zuwachsflächen für die Eigenentwicklung behalten.
In Gesprächen der Gemeinde mit der Regionalplanung hat diese dem Vorschlag zugestimmt, im Ortsteil Wollrode die Wohnbaufläche WOL 4 aufzugeben. Der Bereich der Fläche wird durch den Bebauungsplan Nr. 3 überlagert.
Der mit Verfügung vom 19.02.1973 durch das Regierungspräsidium Kassel genehmigte Bauungsplan Nr. 3 weist den Aufhebungsbereich überwiegend als Allgemeine Wohngebietsfläche auf.
Nach der Teilaufhebung liegt die Fläche im Außenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist in § 35 BauGB geregelt. In Folge der Aufhebung sind keine städtebaulichen Fehlentwicklungen zu befürchten, da mögliche zukünftige Bauvorhaben nach den Kriterien des § 35 BauGB beurteilt werden. Ein planungsrechtlicher Regelungsbedarf wird in diesem Gebiet nicht mehr gesehen.
Mit der Teilaufhebung einer ca. 76.160 m² großen Fläche zu Gunsten der landwirtschaftlichen Nutzung werden die Eigenart der näheren Umgebung und das Ortsbild nicht beeinträchtigt. Ein planungsrechtlicher Regelungsbedarf wird in diesem Gebiet nicht mehr gesehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 02.04.2024 bis einschl. 03.05.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Guxhagen (www.guxhagen.de) unter „Rathaus und Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt sind.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und der Vorentwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes auch während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr, Montag von 13.30 – 15.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 – 17.30 Uhr in der Gemeindeverwaltung Guxhagen, Zimmer 100, Zum Ehrenhain 2, 34302 Guxhagen zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen (Gemeindeverwaltung), 34302 Guxhagen, Zum Ehrenhain 2 (Zimmer 100), während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen steffen.tasler@gemeinde-guxhagen.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
- dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Guxhagen, den 28.03.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Guxhagen
gez. S. Schneider (Bürgermeisterin)